Schäden
Sind Ihnen Schäden im Zusammenhang mit Brandschutzmaßnahmen entstanden? Die Inbetriebnahme muss verschoben werden und Sie vermuten Planungsfehler oder haben Ausführungsmängel zu rügen? Es gab einen Brand und es steht die Frage im Raum ob die getroffenen Maßnahmen genügend waren? Eine Brandverhütungsschau hat eine lange Mängelliste hervorgebracht?

Im Falle eines Brandschadens bieten wir detaillierte Gutachten und Expertisen an, ob und wie weit eine risikogerechte und vorschriftenkonforme Ausführung vorgelegen hat. Gegebenenfalls ist eine Auswertung möglich in wie weit es zu fehlerhaften Maßnahmen gekommen ist, die den Schaden in dieser Art erst ermöglichten oder dazu beigetragen haben ihn zu vergrößern. Außerdem beraten wir hinsichtlich Vermeidungsstrategien zur Risikominimierung und zum Sachwertschutz (Stichwort Sachversicherungen/VdS).

Ist es auf Ihrer Baustelle zu Schäden gekommen, wie z.B. mangelhafte Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, dann können wir zu einer Lösung beitragen. Wurde die Brandschutzplanung vernachlässigt und nun steht Ihr Eröffnungstermin aufgrund behördlicher Einwände oder fehlender Abnahmen in den Sternen? Oder Ihr Betrieb soll gesperrt werden, weil die Brandverhütungsschau gravierende Mängel gezeigt hat? Hier hilft nur noch ein umfassendes Mängelmanagement und eine schutzzielorientierte Überplanung um weiteren Schaden abzuwenden und das Ziel bestmöglich wie auch schnellstmöglich noch zu erreichen. Gleichmaßen dienen Beweissicherungsverfahren und Sachverständigengutachten zur Wahrung Ihrer Interessen.


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